Archived job: Informatiker Anwendungsbetreuung (w/m/d; (T3) 047/2022) in Leipzig
Archived job: Informatiker Anwendungsbetreuung (w/m/d; (T3) 047/2022) in Leipzig
Leipzig
ab sofort | unbefristet | in Vollzeit oder Teilzeit
Die St. Georg IT Gesellschaft mbH schreibt zur Erweiterung des Teams des Geschäftsbereiches Anwendungssysteme folgende Stelle zur nächstmöglichen Besetzung aus:
Informatiker Anwendungsbetreuung (w/m/d)
ab sofort | unbefristet | in Vollzeit oder Teilzeit
Ihr Profil
| Studienabschluss Informatik, Medizininformatik oder Wirtschaftsinformatik abgeschlossene Ausbildung
zum Fachinformatiker/Systemintegration oder eine vergleichbare Ausbildung
| Kenntnisse im Umgang mit Anwendungssystemen z. B. aus dem Bereich ERP, AIS und KIS
| Kenntnisse und idealerweise Erfahrungen im Projektmanagement
| Programmierkenntnisse (ABAP) sind von Vorteil
| strukturierte, ziel- und serviceorientierte Arbeitsweise
Ihre Aufgaben
| (Teil-)Projektleitung von Digitalisierungsprojekten
| Betreuung im 2nd und 3rd Level und Weiterentwicklung der klinischen Anwendungen
| Betreuung und Beratung der Kliniken bzw. Geschäftsbereiche bei Anwenderfragen
| selbständige Analyse komplexer Problemstellungen
| Mitarbeit oder Teilprojektleitung von IT-Projekten zur Optimierung unserer Anwendungssysteme, wie z. B.
Krankenhausinformationssystem / Arztinformationssystem / ERP System
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
| eine sehr interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem engagierten und motivierten Team
| strukturierte Einarbeitung in ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet
| die Möglichkeit der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung
| eine den Anforderungen der Stelle entsprechende leistungsgerechte Vergütung
| Möglichkeit zum mobilen Arbeiten (Homeoffice)
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung durch uns leider nicht übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.